Kurortgesetz Mecklenburg-Vorpommern novelliert

Das Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern wurde novelliert. Für Gemeinden und touristische Akteure ergeben sich damit aktualisierte rechtliche Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Weiterentwicklung von Kur- und Erholungsorten im Land.

Das Kurortgesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen Gemeinden oder Gemeindeteile staatlich als Kurort oder Erholungsort anerkannt werden können. Die Novellierung betrifft damit insbesondere Kommunen und touristische Organisationen, für die eine bestehende oder angestrebte Prädikatisierung von Bedeutung ist.

Für die touristische Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns besitzt das Gesetz eine hohe Relevanz, da die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort mit konkreten Anforderungen an Infrastruktur, touristische Angebote und die Qualität des Aufenthaltsortes verbunden ist.

Der vollständige neue Gesetzestext kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV000070F3NN00000000066