Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung und digitalen Kommunikation. Grundlage ist die europäische EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, die Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und sogenanntem Greenwashing schützen soll.
Das betrifft auch touristische Betriebe und Einrichtungen, die ihre Angebote über Webseiten, Buchungsplattformen, Social Media oder touristische Datenbanken wie Infomax präsentieren.
Was ändert sich?
Allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ dürfen künftig nicht ohne Weiteres verwendet werden. Umweltbezogene Aussagen müssen konkret und nachvollziehbar sein; allgemeine Umweltaussagen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Statt pauschal von einem „nachhaltigen Hotel“ zu sprechen, sollte daher beispielsweise konkret benannt werden, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden – etwa der Bezug von zertifiziertem Ökostrom, Maßnahmen zur Energieeinsparung oder eine bestimmte anerkannte Zertifizierung.
Besonders zu beachten sind Klimaneutralitäts- und Kompensationsaussagen. Aussagen, wonach ein Produkt oder eine Dienstleistung aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder vergleichbar sei, werden durch die neuen Regelungen erheblich eingeschränkt.
Auch Nachhaltigkeitssiegel und vergleichbare Kennzeichnungen dürfen nicht beliebig eingesetzt werden. Sie müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von öffentlichen Stellen festgelegt worden sein. Zukunftsbezogene Umweltaussagen, beispielsweise das Versprechen einer künftigen Klimaneutralität, setzen zudem konkrete, überprüfbare und öffentlich zugängliche Verpflichtungen und einen nachvollziehbaren Umsetzungsplan voraus.
Empfehlung für touristische Anbieter
Bestehende POI-, Veranstaltungs- und Angebotstexte in Infomax sowie auf der eigenen Website und weiteren digitalen Kanälen sollten rechtzeitig überprüft werden. Enthalten sie allgemeine Nachhaltigkeits- oder Umweltaussagen, sollte geprüft werden, ob diese ausreichend konkret und belegbar sind.
Im Zweifel empfiehlt sich eine sachliche Beschreibung der tatsächlich umgesetzten Maßnahmen anstelle allgemeiner Nachhaltigkeitsversprechen.
Die neuen Regelungen sind ab 27. September 2026 anzuwenden.
Leitfaden und Handlungsempfehlungen finden Ihr auch unter tourismus.mv. EmpCo-Richtlinie: Neue Anforderungen an die Kommunikation von Nachhaltigkeit im Tourismus