Neuer Koordinierungsrahmen der GRW ab 2026 – Das überarbeitete Förderprogramm soll Investitionen in strukturschwachen Regionen effektiver ankurbeln, die Wachstum und Beschäftigung fördern.
Davon profitiert auch der Tourismus: Bisher durften nur dann touristische Infrastrukturvorhaben gefördert werden, wenn sie „überwiegend touristisch genutzt werden“. „Jetzt müssen sie überwiegend dem Wachstum des regionalen Tourismus dienen und touristisch genutzt werden“, erklärt DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz. „Damit erfüllen Bund und Länder eine zentrale Forderung des DTV. Künftig dürfte der wenig praxisnahe Nachweis, ob etwa ein Wanderweg oder eine Schutzhütte zu mehr als 50 Prozent touristisch genutzt wird, entfallen“, so Kunz. Hier geht´s zum Dokument: Koordinierungsrahmen der GRW ab 1. Januar 2026 | BMWE