Vorhaben „Resort Insel Görmitz“

Der Vorstand hat folgende Stellungnahme zur Eröffnung des Raumordnungsverfahrens dazu mit Schreiben vom 23.06.2008 fristgemäß beim StAUN Stralsund eingereicht:

Stellungnahme des Tourismusverbandes Insel Usedom e. V.
zur Eröffnung des Raumordnungsverfahrens „Resort Insel Görmitz“
der Gemeinde Lütow, Landkreis Ostvorpommern

Der Tourismusverband Insel Usedom e. V. begrüßt das Vorhaben, auf der Halbinsel Görmitz eine Ferieneinrichtung zu schaffen, als einen wichtigen Beitrag zur touristischen Entwicklung des Usedomer Achterlandes. Das vorgelegte Projekt wird jedoch auf Grund seiner baulichen Dimensionen, seiner geplanten Bettenkapazität und der zu erwartenden Verkehrsbelastung abgelehnt. Der Tourismusverband Insel Usedom e. V. bittet um weitere Einbeziehung in das Raumordnungsverfahren.

Begründung:
Die Halbinsel Görmitz bietet ideale landschaftliche Voraussetzungen, um im Usedomer Achterland eine Ferieneinrichtung mit Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Zugleich kann damit das Netz der Anlegestellen für den Wassertourismus auf dem Achterwasser weiter ausgebaut werden. Die zu schaffenden Ferieneinrichtung sollte sich harmonisch in das Landschaftsbild und die umgebende Natur einpassen, dazu
beitragen, die Einmaligkeit der Usedomer Naturlandschaft nachhaltig für den Tourismus zu erschließen. Dem widerspricht die beantragte dreigeschossige Bebauung. Wir halten eine durchgehende Bebauung mit einem Geschoß und einem ausgebauten Dachgeschoß für verträglich. Als Ausnahme könnte das zentrale Hotelgebäude ein zusätzliches Geschoß erhalten.

Die vorgesehene Kapazität von 600 bis 700 Betten (einschließlich Hausboote) übersteigt bei weitem die Kapazität von Naturhotels an vergleichbaren Standorten in Mecklenburg-Vorpommern, und auch Schleswig-Holstein. Eine derartige Einrichtung sollte im Interesse ihres spezifischen Charakters und Angebotes eine Größenordnung von 150 bis 200 Betten nicht überschreiten. Auf keinen Fall ist die Idee eines Ferienresorts an diesem Standort umsetzbar. Ein derartiges Vorhaben stände im Widerspruch zum „Tourismuskonzept Usedom 2015“, das klare Prämissen für die nachhaltige Entwicklung des Achterlandes durch die Schaffung und den Ausbau naturorientierter Hotels und Beherbergungseinrichtungen formuliert.

Sehr zu begrüßen ist die Schaffung einer Steganlage, die in ihren Dimensionen so ausgelegt sein sollte, dass sowohl Dauerlieger im Zusammenhang mit der geplanten Ferieneinrichtung als auch Gastlieger (maritime Touristen von Achterwasser und Haff) aufgenommen werden können. Eine Seebühne und weitere Infrastruktureinrichtungen (in angemessener Größenordnung) sind als Beitrag zum Ausbau der Attraktivität des Angebotes des Achterlandes sehr zu begrüßen.

Offen bleibt, wie bei der vorgesehenen Kapazität die Verkehrsfragen gelöst werden sollen. Das betrifft insbesondere den Knotenpunkt B 111 in Zinnowitz und die Aufnahmefähigkeit der Landstraße, die von vielen Fahrrad- und Wandertouristen genutzt wird. Der Ausbau des Abzweiges B 111 in Zinnowitz und die Schaffung von Rad – und Fußwegen entlang der Landstraße wären unabdingbare Voraussetzungen für eine Zustimmung zum geplanten Resort in der vorgeschlagenen Größenordnung.