Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Öffnungszeitenverordnung Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht hatte die bisherige Regelung im März 2026 für unwirksam erklärt.
Mit dem weiteren Verfahren soll eine höchstrichterliche Klärung erreicht werden. Ziel ist eine rechtssichere Regelung, die touristischen Betrieben weiterhin angemessene Möglichkeiten zur Öffnung an Sonn- und Feiertagen bietet und zugleich die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt.
Vertreter aus Tourismus, Handel und Wirtschaft betonen die besondere Bedeutung verlässlicher Sonderöffnungszeiten für touristische Regionen. Sie verweisen auf die notwendige Planungssicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit der Standorte und die wirtschaftliche Bedeutung der Sonntagsumsätze.
Bis zur abschließenden rechtlichen Klärung bleibt die weitere Entwicklung für Handel und Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern von hoher Relevanz. www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Presse/