Oberverwaltungsgericht Greifswald erklärt Ladenöffnungen in 84 Küstenorten für rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Sonntagsöffnungen in Mecklenburg-Vorpommern für rechtswidrig erklärt. Grundlage war die Bäderverordnung, die Geschäften in 84 Küstenorten – darunter Usedom, Rügen, Kühlungsborn, Boltenhagen und Warnemünde – Sonntagsöffnungen zwischen 11.00 und 19:00 Uhr erlaubte. Die Richter bemängeln, dass zeitliche Vorgaben, Ortsauswahl und Warenangebot zu weit gingen und den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz verletzten. WICHTIG: In den betroffenen Orten können die Geschäfte vorerst dennoch wie in der Bäderregelung vorgesehen sonntags öffnen, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Landesregierung will prüfen, ob sie gegen das Urteil vorgeht – durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Vorerst wartet das Wirtschaftsministerium die schriftliche Urteilsbegründung ab, wie ein Sprecher sagte.