Der Deutsche Tourismusverband informiert aktuell über das verabschiedete Umsetzungsgesetz zur EU-Kurzzeitvermietungsverordnung. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz auf dem Markt der Kurzzeitvermietungen zu schaffen und die Datengrundlage insbesondere in touristisch geprägten Regionen zu verbessern. Das Gesetz könnte nach aktuellem Stand noch vor dem 20. Mai 2026 in Kraft treten.
Ein zentraler Bestandteil ist die mögliche Einführung kommunaler Registrierungsverfahren. Sofern eine Kommune ein solches Verfahren einführt, müssen Gastgeberinnen und Gastgeber ihre Unterkunft registrieren und eine Registrierungsnummer führen. Diese Nummer ist künftig auch an Plattformen oder Tourismusorganisationen zu übermitteln, sofern die Unterkunft dort angeboten wird.
Wichtig ist: Das Gesetz regelt nicht die Zulässigkeit von Ferienwohnungen neu und dient nicht der Einschränkung von Kurzzeitvermietungen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die bessere statistische Erfassung eines bisher nur teilweise abgebildeten Marktes. Für Tourismusorganisationen und Plattformen können sich daraus neue Pflichten ergeben, etwa die Abbildung von Registrierungsnummern sowie die monatliche Übermittlung von Buchungs- und Belegungsdaten an die Bundesnetzagentur.
Der DTV appelliert an die Bundesländer, allen Kommunen die Möglichkeit zur Einführung eines entsprechenden Registrierungsverfahrens einzuräumen. Für touristische Regionen wie die Insel Usedom wäre eine verbesserte Datenbasis ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Bedeutung der Kurzzeitvermietung sichtbar zu machen und tourismuspolitische sowie planerische Entscheidungen fundierter treffen zu können.
Für mehr Infos: Deutscher Tourismusverband: Kurzzeitvermietung