Gemeinsames Vorgehen zum Verkauf von Geschäftsanteilen

Vorstand des TVIU und Aufsichtsrat der UTG erörtern gemeinsames Vorgehen zum Verkauf von Geschäftsanteilen der UTG. Fazit: TVIU soll langfristig 25,1% Anteile halten. Kommunen sollten gemeinsam Anteile an der UTG im Rahmen eines Konsortialvertrages halten.