Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte Inhalte, die mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert wurden. Grundlage ist Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act).
Die Regelungen betreffen auch Unternehmen, die KI-Anwendungen in ihrer Kommunikation und im Marketing einsetzen.
Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:
- KI-Chatbots: Bei einer direkten Interaktion muss grundsätzlich erkennbar sein, dass die Kommunikation mit einem KI-System erfolgt.
- KI-generierte Bilder, Audio- und Videoinhalte: Insbesondere sogenannte Deepfakes müssen als künstlich erzeugt oder manipuliert kenntlich gemacht werden.
- KI-generierte Texte: Bei Veröffentlichungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse können Kennzeichnungspflichten bestehen. Ausnahmen gelten unter anderem bei menschlicher Überprüfung und redaktioneller Verantwortung.
Die Verordnung sieht abhängig von der Art der Inhalte und ihrer Verwendung unterschiedliche Transparenzpflichten und Ausnahmen vor. Eine generelle Pflicht zur sichtbaren Kennzeichnung sämtlicher KI-unterstützt erstellter Inhalte besteht nicht.
Die IHK Neubrandenburg informiert über die neuen Anforderungen und verweist auf weiterführende rechtliche Hinweise zur praktischen Umsetzung.
Weitere Informationen:
Kennzeichnungspflichten für künstlich erzeugte Inhalte – IHK Neubrandenburg
Quelle: IHK Neubrandenburg, 05.08.2026