Neue Förderbedingungen für Heizungstausch und Gebäudesanierung

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für die energetische Sanierung von Gebäuden. Auch Unternehmen mit Nichtwohngebäuden sind von den Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) betroffen.

Die Grundförderung für den Austausch einer Heizung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Allerdings wurden die Förderhöchstbeträge leicht reduziert. Für Nichtwohngebäude bis 150 Quadratmeter Nettoraumfläche beträgt die Obergrenze nun 28.000 Euro statt bisher 30.000 Euro. Auch für größere Gebäude fallen die gestaffelten Förderbeträge je Quadratmeter niedriger aus. Ab Februar 2027 sollen diese Beträge halbjährlich weiter sinken.

Bei Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder neuer Anlagentechnik bleibt die Grundförderung von 15 Prozent bestehen. Neu vorgesehen ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent für besonders sanierungsbedürftige Gebäude, der ab dem ersten Quartal 2027 auch für Dämmmaßnahmen an Nichtwohngebäuden gelten soll.

Auch bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzgebäude über die KfW ergeben sich Neuerungen: Der Bonus für serielle Sanierung wird künftig erstmals auch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet.

Für Hotels, gastronomische Betriebe, Freizeiteinrichtungen und andere touristische Unternehmen mit größeren Gebäudeflächen kann sich daher eine frühzeitige Prüfung geplanter Investitionen lohnen. Hintergrund sind insbesondere die künftig schrittweise sinkenden Förderhöchstbeträge. Kompletter Beitrag: BEG-Reform: Änderungen für Unternehmen in MV

Weitere Informationen zu den Änderungen, Übergangsregelungen und Fördermöglichkeiten stellt die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) bereit. Das Fördermittelberatungsteam im Leea unterstützt Unternehmen zudem kostenfrei bei Fragen zu konkreten Vorhaben. Förderberatung » LEEA