Kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort Fördermittel für die Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz beantragen. Das Land unterstützt entsprechende Vorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 50.000 Euro.
Mit der neuen KI-Förderrichtlinie soll der Einsatz von KI-Anwendungen in betrieblichen Prozessen gezielt vorangebracht werden. Gefördert werden beispielsweise Lösungen zur Automatisierung von Arbeitsabläufen, Datenanalyse, Qualitätsverbesserung sowie zur Entwicklung neuer digitaler Produkte und Dienstleistungen.
Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro je Unternehmen. Das Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
Zu beachten sind die geltenden Bagatellgrenzen: Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben über 15.000 Euro liegen, bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden über 20.000 Euro.
Wer kann die Förderung nutzen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die ein entsprechendes KI-Projekt umsetzen möchten. Die Antragstellung und Bewilligung erfolgen über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH: TBI sowie Richtline_KI-Foerderung.pdf
Gerade für touristische Betriebe können sich interessante Einsatzfelder ergeben – etwa bei der Automatisierung administrativer Abläufe, im Kundenservice, bei der Auswertung von Daten, im Marketing oder bei der Entwicklung neuer digitaler Services.