Die Bundesregierung plant im Zuge des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes die Abschaffung der besonderen Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Gäste soll die Meldepflicht bestehen bleiben.
Das Gesetz ist noch nicht abschließend beraten und beschlossen. Damit ist die Meldepflicht für
deutsche Staatsangehörige noch nicht abgeschafft. Sie wird aber vermutlich ab 2025 entfallen.
Der DTV und der Deutsche Heilbäderverband haben hierzu eine Handreichung zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage veröffentlicht, anhand derer die Kommunen sich schnell sowie rechtssicher
orientieren können.
Handreichung DTV/Deutscher Heilbäderverband