online ansehen

 TVIU - Der Newsletter

Ausgabe Januar 2018


Inhalt

1. Information des Vorstandes
2. Radwegesituation auf der Insel Usedom
3. Auswirkungen der Swinequerung auf Usedom
4. Internationale Tourismus Börse 2018
 

Zu 1.
Information des Vorstandes

Die Protokolle der Vorstandssitzung sind auf unserer Verbandsseite www.tviu.de unter Verband-Vorstand veröffentlicht.
Die Protokolle der Arbeitsgruppen werden sie unter Verband- Vorstand-Arbeitsgruppen finden.

Zu 2.
Radwegesituation auf der Insel Usedom

Über die Insel Usedom verlaufen mehrere touristische Radfernwege und Kreisradwege. Insbesondere die Hauptroute beginnend an der Zecheriner Brücke, durch das Usedomer Achterland über die Haffgemeinden, fortführend durch Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin sowie die Usedomer Bernsteinbäder entlang der Ostseeküste und im Anschluss die Seebäder des Amtsbereiches Usedom-Nord bis nach Peenemünde, Mölschow und Zecherin bedarf einer regelmäßigen Unterhaltung, Kontrolle und Bewirtschaftung. Der Zustand der Radwege ist katastrophal. Der Radtourismus ist untrennbar mit der Destination Usedom verbunden und setzt daher eine gut funktionierende Infrastruktur voraus.

Am 19.09.2017 veranstaltete der TVIU auf Initiative der Leiter der Eigenbetriebe, Fremdenverkehrsamt und Touristinformationen ein Informationsaustausch zum Thema der Radwege zusammen mit den Ämtern der Insel, Amt Usedom Nord und – Süd, der Gemeinde Heringsdorf, dem Forstamt, dem StALU Vorpommern, den Mitarbeitern des Landkreises und einem Fachplaner.

Der Landkreis strebt zusammen mit den Ämtern und Kurverwaltung einen umfangreichen Ausbau des Ostseeküstenradweges an. Offene Fragen zur Beschaffenheit des Deckenbelages müssen in nächster Zeit geklärt werden. Erste Gespräche fanden hierzu bereits mit dem Energieministerium statt.

Im Ergebnis der gemeinsamen Sitzung konnte erreicht werden, dass der Kreistag für den kommenden Finanzhaushalt einen Kreis-Radwegemeister in Vollzeit fordert. Dies begrüßt der TVIU sehr. 

Zu 3.
Auswirkungen der Swinequerung auf Usedom

In Swinemünde arbeitet man mit großen Bestrebungen am Bau einer festen Swinequerung. Dieser Tunnel soll nach den polnischen Planungen bereits im Jahre 2021, spätestens 2022 in Betrieb gehen.

Auf der deutschen Seite stellte sich angesichts der vorhandenen Verkehrssituation die Frage, ob und wie sich eine feste Swinequerung auf die Verkehrssituation der Insel Usedom und der Zu- bzw. Ablaufstrecken auswirken wird.

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat daher drei Gutachten zu dieser Thematik erstellen lassen und zwei davon am 03.11.2017 in der Stadt Usedom vorgestellt. Die juristische Einschätzung einer dauerhaften Tonnagebegrenzung für Garz wurde nur mündlich vorgetragen.

Durch diese Vorstellung sollte eine sachgerechte und transparente Grundlage zur Beantwortung der Frage geschaffen werden, ob durch den Bau des Swinetunnels straßenbauliche oder straßenverkehrstechnische Maßnahmen in Betracht gezogen werden müssen und welche das im Bedarfsfall sein sollten.

Das erste Verkehrsgutachten im Zusammenhang mit dem polnischen Seehafen machte deutlich, dass es nur Auswirkungen für die Insel Usedom hat, wenn grenzüberschreitende Schwerlast-Transporte möglich würden und demnach die Tonnagebegrenzung fällt.

Es wurden drei verschiedene Szenarien vorgestellt. Zum einen die Öffnung Garz für und ohne Schwerlastverkehr. Die bisher jährliche Steigerung des Verkehrs sowie der Ausbau des Hafens sorgen für mehr Verkehr auf der Insel Usedom.

Im 3. Szenario (Öffnung Garz / Ausbau B 110 und Straßensperrung auf polnischer Seite) würde sich eine Steigerung von 1630 PKWs und 3168 LKWs ergeben. Sollte es nicht zum „worst case“ kommen, rechnet man dennoch mit einer Mehrbelastung von rund  200 Pkws und 1350 LKWs.

Im zweiten Gutachten bezog man sich auf den Verkehr aufgrund der festen Swinequerung. Hier betrachteten die Gutachter den Verkehr zwischen den Grenzübergängen Garz und Ahlbeck auf den relevanten Bundes- und Landesstraßen bis zur A 20. Grundsätzlich wurden dabei die Mittelwerte genommen. Die absolute Höchstbelastung wurde somit nicht für die Berechnungen zugrunde gelegt.

In der Engpassanalyse und in den Empfehlungen attestierten die Gutachter dem momentanen Stand eine „ungenügende Verkehrsqualität“ sowie einen nicht regelkonformen Ausbauzustand und empfahlen neben dem Ausbau, auch Kreisverkehre an den Kreuzungen Mellenthin, Ahlbeck und Görke.

Bei diesen Erhebungen wurden u.a. Daten des statistischen Landesamtes zugrunde gelegt, die nur rund ein Drittel des tatsächlichen Verkehrs  bzw. der Übernachtungen erfassen. Ebenfalls wurden die Verkehrsströmungen mit automatischen Messgeräten aufgezeichnet. Dabei wurde aber nicht die Stausituation der Insel betrachtet. Hierbei sind etliche Urlauber, Anwohner und Tagestouristen entweder gar nicht erst auf die Insel gekommen oder sind durch die Verkehrslage wieder von der Insel heruntergefahren. Diese Verkehrsteilnehmer sind nicht mit berechnet worden. Der Durchgangsverkehr von zukünftigen deutschen Gästen an der polnischen Ostseeküste wurde falsch berechnet und viel zu gering angesetzt.

Und trotz dieser unkorrekten Zahlen und Daten sind die Beeinträchtigungen durch den Durchgangsverkehr und eventuell Schwerlastverkehr extrem. Die Sperrung des GÜG Garz für über 7,5 ist für die Erhaltung des Tourismusstandortes Insel Usedom lebensnotwendig.

Klare Aussage von Minister Pegel: „Juristisch gibt es keine europarechtliche Grundlage für eine Öffnung Garz. Die 7,5 Tonnen Begrenzung hält“.

Zu 4.
Internationale Tourismus Börse 2018

In diesem Jahr findet die Internationale Tourismus Börse, kurz ITB, vom 07.03.-11.03.2018 in Berlin statt. Als Leitmesse der weltweiten Reisebranche ist die ITB Berlin die führende Business-Plattform für das globale touristische Angebot.

Auch in diesem Jahr können Sie Eintrittskarten für die ITB über die UTG bestellen. Hierzu benötigt Lisa Willenberg/UTG Ihre Rückmeldung bis 19.01.2018 wie viele Tickets Sie benötigen.

Folgende Ticketvarianten sind möglich:

Digitale Eintrittskartengutscheine:  kosten 16 € netto pro Tag/ pro Person, berechtigen zum Messeeintritt ab 10 Uhr, gültig vom 07.03.-11.03.2018

Codes für Fachbesucher-Tagesausweise: kosten 35 € netto pro Tag/ pro Person, berechtigen zum Messeeintritt ab 8.30 Uhr und zum Eintritt ins Kongresszentrum, gültig vom 07.03.-09.03.2018

Codes für Fachbesucher-Dauerausweise: kosten 50 € netto pro Person für die Messetage 07.03.-09.03., berechtigen zum Messeeintritt ab 8.30 Uhr und zum Eintritt ins Kongresszentrum

Bitte wenden Sie sich für diese Bestellungen der ITB Eintrittskarten direkt an die UTG. Hier die Kontaktdaten:

Lisa Willenberg
Onlinemarketing & Kooperationen
Usedom Tourismus GmbH
Tel.:     +49 (0) 38375 244 224
Fax:     +49 (0) 38375 244 145
Mail:    lisa.willenberg@usedom.de

Mecklenburg-Vorpommern ist offizielles Partnerland der ITB Berlin 2018. Am 12. Oktober 2017 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Messe Berlin GmbH, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Landestourismusverband (TMV) im Internationalen Haus des Tourismus in Rostock unterzeichnet. Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern übernimmt im Auftrag des Wirtschaftsministeriums die Organisation der Präsentation unseres Landes in der Bundeshauptstadt. Dafür werden Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung gestellt.

Die Präsentation fügt sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, um Mecklenburg-Vorpommern noch bekannter zu machen und als Land zum Leben, Arbeiten und Urlaubmachen vorzustellen. So ist das Urlaubsland 2019 Austragungsort des Deutschen Tourismustages sowie 2020 des Germany Travel Mart.

In der Geschichte der ITB waren beliebte Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten und Spanien oder aufstrebende Destinationen wie z.B. Malaysia, Partnerländer der Messe. In diesem Jahr werden nicht nur die Fahnen von MV repräsentativ vor den Messehallen wehen, sondern Banner, Beachflaggs und Strandkörbe werden die Gäste durch die gesamte Messeanlage begleiten. Dies ist eine einmalige Gelegenheit unser Bundesland wieder als Urlaubsland Nr. 1 zu präsentieren und den Status zu festigen. Auch die Insel Usedom sollte zu dieser Gelegenheit eine starke Präsenz zeigen und die Vorbereitungen durch die UTG laufen diesbezüglich auf Hochtouren.  

 

---

Tourismusverband Insel Usedom e.V.

Geschäftsstelle: Strandstraße 23, 17459 Seebad Loddin
Telefon: +49 (0) 38375 24642

www.tviu.de - info@tviu.de

Newsletter abmelden