TVIU - Der Newsletter
Ausgabe Mai 2018
Inhalt
1. Information des Vorstandes 2. Informationen zur gemeinsamen Vorstandssitzung der Inseln Rügen und Usedom 3. Touristiker Talk 2018 4. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Tourismus
Zu 1. Information des Vorstandes
Die Protokolle der Vorstandssitzung sind auf unserer Verbandsseite www.tviu.de unter Verband-Vorstand veröffentlicht. Die Protokolle der Arbeitsgruppen werden sie unter Verband- Vorstand-Arbeitsgruppen finden.
Zu 2. Informationen zur gemeinsamen Vorstandssitzung der Inseln Rügen und Usedom
Am 08.05.2018 fand eine gemeinsame Vorstandssitzung der beiden größten Tourismusdestinationen, Usedom und Rügen, im Steigenberger Grandhotel and Spa in Heringsdorf statt.
Es wurde sich über gemeinsame Synergien, aber auch über die anstehenden Herausforderungen wie die Verkehrssituation durch die Baustelle der A20, den Fachkräftemangel, die fehlenden finanziellen Mittel zur Umsetzung eines erfolgreichen Destinationsmarketings und die gegenseitige Anerkennung der Kurkarte ausgetauscht.
Weitere brisante Themen waren das Erhebungs- / Erholungsgebiet bzw. der sogenannte Tourismusort- oder das Tourismusgebiet, die Einführung einer Gästekarte, ein avisiertes Tourismusgesetz für Mecklenburg-Vorpommern und die unüberschaubaren Herausforderungen bei der Vorsteuerabzugsfähigkeit der Kurverwaltungen im Land.
Dass diese und andere touristische Themen komplexer sind und hier eine Zusammenarbeit vieler Ministerien erforderlich ist, wird der Vorstand des TVIU in einem geplanten Termin bei Herrn Reinhard Meyer, Chef der Staatskanzlei, ausführlich darstellen.
Als Fazit der Sitzung ist zu entnehmen, dass die anwesenden Vorstandsmitglieder sich einig waren, dass man nur gemeinsam stark ist und mit einer Stimme sprechen muss, um die großen Herausforderungen bewältigen zu können. Ein Handeln ohne Einbezug der größten Tourismusdestinationen Rügen und Usedom, sollte für das Land nicht von Interesse sein.
Zu 3. Touristiker Talk 2018
Der Tourismusverband Insel Usedom e.V. als Veranstalter und das Steigenberger Grandhotel and Spa als Gastgeber haben zum 9. Touristiker Talk eingeladen. Als spannendes Diskussionsthema wurde sich für „Sand im Getriebe? Qualität auf Usedom“ entschieden.
Die Moderatoren der Veranstaltung Sebastian Ader (Vorstandsvorsitzender, Tourismusverband Insel Usedom e.V.) und Carsten Willenbockel (Direktor, Steigenberger Grandhotel and Spa) gingen mit folgenden Gästen auf dem Podium in die Fachdiskussion:
Harald Machur (Vertriebsleiter sowie Leiter Qualität und Nachhaltigkeit, Tourismusverband M-V e.V.), Knut Schäfer (Vorsitzender des Tourismusverbandes Rügen) sowie Thomas Heilmann (Kurdirektor der 3 Kaiserbäder), der das neue Tourismuskonzept der Kaiserbäder im Hinblick auf Qualitätsschwerpunkte vorgestellt hat, Jenny Meyer (Marketing & PR Verantwortliche, Gert Griehl GmbH – Pier14), Christina Hoba (Marketing/ Presse & Öffentlichkeitsarbeit/ Kultur Touristinformation Karlshagen) sowie Matthias Pens (Student für Tourismus und Regionalentwicklung an der Ernst-Moritz-Arndt Universität HGW und Verfasser der Masterarbeit zum Thema „Akzeptanz des Tourismus auf der Insel Usedom - Empirische Untersuchung zur Wahrnehmung des Tourismus aus Bürgersicht“).
Die Podiumsgäste haben sich im moderierten Diskurs zu folgenden Themen ausgetauscht: Auf dem Tourismustag 2017 wurde auf Grundlage einer Erhebung der „TrustYou“ GmbH der Qualitätsaward Tourismus an die Region Fischland-Darß-Zingst verliehen. Hier konnte unsere Insel Usedom den 2. Platz im Vergleich mit anderen Destinationen Mecklenburg-Vorpommerns belegen.
Um diesen Platz in puncto Qualität in Zukunft halten bzw. verbessern zu können, muss guter Service und Qualität im Tourismus das A und O der Branche sein. Das wachsende Qualitätsbewusstsein der Gäste erfordert ein kontinuierliches Streben nach Qualitätssteigerung, Qualitätssicherung mit verschiedensten Zertifizierungen bei gleichzeitiger Kosteneffizienz. Zufriedene Urlauber berichten zu Hause positiv über das Erlebte, empfehlen Destinationen weiter und kommen selbst wieder. Dabei bewerten sie nicht nur ihre Unterkünfte, sondern auch die touristischen Infrastrukturen vor Ort. Gefragt sind Qualitätsgastgeber und Qualitätswege. Diese Qualitätsanforderungen stellen unsere Tourismusregion vor immer neue Herausforderungen. Doch nur wer seine Stärken und Schwächen kennt, kann daran anknüpfen und seine Handlungsweisen an neue Gegebenheiten anpassen. Jeder Unternehmer und Gastgeber kann sich klassifizieren lassen, um Bewertung seiner Dienstleistung in den online Medien bitten und diese beantworten. Als Einheimische müssen wir den Blickwinkel aus den Augen des Gastes richten und uns hinterfragen, ist die nach außen gerichtete Darstellung meines Produktes zeitgemäß, ansprechend und qualitätsbewusst? Herr Matthias Pens stellte auf dem Talk seine Masterarbeit zur empirischen Untersuchung zur Wahrnehmung des Tourismus aus Bürgersicht auf der Insel Usedom und Wolgast vor. Insgesamt nahmen rund 600 Bürgerinnen und Bürger an der Umfrage des Studenten teil. Die Auswertung machte deutlich, dass die Tourismusakzeptanz der Einheimischen im Mittelfeld liegt. Natürlich wissen die Bürger der Insel, dass der Tourismus der größte und wichtigste Wirtschaftsfaktor der Region ist. Gleichzeitig missfallen den Bürgerinnen und Bürgern aber das immer stärkere Eingreifen der Tourismus in die Natur und der fehlende Einbezug der Bürger in Planungs- und Entwicklungsprozessen der Insel Usedom.
Weitere Informationen zum Talk 2018 erhalten Sie im Juni Newsletter des Verbandes
Zu 4. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Tourismus
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird bereits am 25. Mai 2016 in Kraft treten. Sie sieht jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahre vor, um den betroffenen Unter-nehmen eine angemessene Vorbereitung und Anpassung der betroffenen Prozesse zu ermöglichen. Danach ist die DSGVO ab 25. Mai 2018 für alle Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden. Somit können die Datenschutzbehörden ab Ende Mai 2018 die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen und im Falle von Verstößen Sanktionen verhängen. Daneben besteht auch weiterhin die Gefahr von Abmahnungen durch Wettbewerbsvereine oder Mitbewerber.
Was ist neu:
1. Unterrichtungspflicht: Kunden, vor allem Neukunden, muss Folgendes klar verständlich dargelegt werden: Wofür werden ihre Daten verwendet? Wo und wie lange werden sie gespeichert? An wen werden sie übermittelt (vor allem bei Leistungsträgern außerhalb der EU)? Wie kann der Kunde seine Daten berichtigen, einschränken oder löschen lassen?
2. Die Dokumentations- und Nachweispflicht wurde ausgeweitet: Alle personenbezogenen Datenverarbeitungstätigkeiten im Reisebüro müssen sorgfältig dokumentiert und jederzeit auf Verlangen der Datenschutzbehörde vorgelegt werden können. Dazu gehört auch ein Verfahrensverzeichnis: Welche Mitarbeiter, externen Dienstleister und so weiter haben in welchem Umfang Zugriff auf die Daten? In welcher Verbindung stehen sie zueinander?
3. Pannen wie beispielsweise ein Hackerangriff auf den Server müssen sofort der zuständigen Landesdatenschutzbehörde gemeldet werden (Pflicht zur Selbstanzeige).
4. Wer Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt, muss sicherstellen, dass die Informationen dort nach den Standards der EU-DSGVO behandelt werden. Bei Verstößen des Dienstleisters kann das Reisebüro in Haftung genommen werden.
5. Auch Subunternehmer wie beispielsweise Mailing-Dienste müssen nach den neuen Richtlinien arbeiten. Das Reisebüro muss das bei Erteilung eines Auftrages überprüfen.
6. Recht auf Vergessen werden: Das gibt es zwar schon länger, wird nun aber verschärft. Heißt: Die Fristen zum Löschen personenbezogener Daten müssen unbedingt eingehalten werden, am besten mit einer automatisierten Einstellung in den Systemen.
Unter folgendem Link können Sie sich einen zusammenfassenden Leitfaden des Deutschen Tourismusverbandes als PDF herunterladen:
https://www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/Mediendatenbank/Newsletter/DTV_Datenschutzgrundverordnung.pdf
Des Weiteren stellen wir Ihnen folgende Schulungslinks zum Datenschutz zur Verfügung:
https://www.ppedv.de/Schulung/Kurse/DSGVODatenschutzGrundverordnungDatensicherheitOnlineSchulung-Seminar-eLearning.aspx
http://www.pfa-arbeitsrecht.de/Werbung%20Inhouse-Schulung%20Datenschutzverordnung.pdf
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Tourismusverband Insel Usedom e.V.
Geschäftsstelle: Strandstraße 23, 17459 Seebad Loddin Telefon: +49 (0) 38375 24642
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